3.1 Unkalkulierbare Verluste
Kunde und Bank haben wechselseitige Ansprüche auf Ausgleich der Differenz des Kurses des Basiswertes zu verschiedenen Zeitpunkten in Geld. Entscheidend ist hierbei der Kurs des Basiswertes bei Eröffnung der CFD-Position (durch Abschluss des Kontrakts) einerseits sowie im Zeitpunkt der Schließung der CFD-Position andererseits. Tritt die Markterwartung des Kunden nicht ein, so schuldet er bei Schließung der CFD-Position die Differenz zwischen dem bei Eröffnung zugrunde gelegten Kurs des Basiswertes und dem aktuellen Kurs des Basiswertes bei Schließung multipliziert mit der Anzahl der dem Kontrakt zugrundeliegenden Einheiten des Basiswertes.
Das Verlustrisiko kann den gesamten Kapitaleinsatz in Form des auf dem CFD-Konto für Zwecke des CFD-Handels bereitgehaltenen Guthabens umfassen. Es besteht also das Risiko eines Totalverlustes.
Eine Zwangsglattstellung von CFD-Positionen bei nichtausreichendem Guthaben auf dem CFD-Konto nimmt die Bank ausschließlich im eigenen Interesse vor; der Kunde kann aus der Möglichkeit einer Zwangsglattstellung keine Rechte ableiten.