3.13 Insolvenz der Bank oder des Market-Makers
Der Kunde trägt das Risiko einer Insolvenz der Bank. Dieses Risiko ist zwar durch die Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., der pro Kunde Forderungen in Höhe von bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank absichert, reduziert, es verbleiben jedoch jedenfalls Restrisiken aus der Schließung von Kontrakten im Falle der Insolvenz (d. h. möglicherweise zu einem für den Kunden ungünstigen Zeitpunkt) und aufgrund verzögerter Entschädigungszahlungen durch den Einlagensicherungsfonds.
Daneben trägt der Kunde das Risiko der Insolvenz des Market-Makers. Eine Insolvenz kann dazu führen, dass offene CFD-Positionen nicht mehr geschlossen werden, so dass selbst bei positiver Entwicklung der Position für den Kunden ein Totalverlust eintreten kann.