Ergebnis
Seit Einführung der Abgeltungsteuer am 01.01.2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Privatanlegern einheitlich mit 25 % besteuert. Dieses gilt für realisierte Kursgewinne, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Investmentfonds.
Ein Veräußerungsgewinn von Wertpapieren, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, sogenannter Altbestand, unterliegt nicht der Abgeltungsteuer. Ausgenommen hiervon sind Zertifikate, Finanzinnovationen und steueroptimierte Geldmarktfonds.
Laufende Erträge (z. B. Zinsen und Dividenden) unterliegen der Abgeltungsteuer, unabhängig vom Erwerbsdatum der Wertpapiere.