Was ist die Quellensteuer?
Zinsen und Dividenden von ausländischen Emittenten können im Ausland dem Steuerabzug unterliegen. Dieser Quellensteuerabzug richtet sich nach den jeweiligen nationalen Steuergesetzen.
In vielen Fällen kann ein Teil der ausländischen Steuer bankseitig angerechnet werden, sodass weniger als 25 % Kapitalertragsteuer anfallen.
Die anrechenbare, aber nicht angerechnete ausländische Quellensteuer fließt in den Verrechnungssaldo "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" und kann ggf. bei späteren steuerpflichtigen Erträgen herangezogen werden. Zum Jahresende wird dieser Verrechnungssaldo in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und nicht in das Folgejahr übertragen.