Ergebnis
Veräußerungsgewinne durch Fremdwährungen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Die Erträge sind ggf. im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Zinserträge, umgerechnet in Euro, auf dem Währungsanlagekonto sind abgeltungsteuerpflichtig.
Unser Hinweis: Der Verkauf von Fremdwährungsanleihen unterliegt der Abgeltungsteuer, einschließlich der Währungsgewinne bzw. -verluste.