Strategie
Ziel dieses Fonds ist es, den langfristigen Kapitalzuwachs zu maximieren. Dies erfolgt dadurch, dass zu allen Zeiten mindestens 75% des Fondsvermögens in Aktien oder ähnliche Instrumente von Unternehmen investiert werden, die in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich ansässig sind. Er kann außerdem in Aktien und andere ähnliche Instrumente von Unternehmen investieren, die ihren Sitz in anderen europäischen Ländern haben oder deren Vermögenswerte oder Interessen überwiegend in Europa liegen oder die vorwiegend in dieser geografischen Region bzw. von dieser geografischen Region aus tätig sind.
Der Fonds hat gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 nachhaltige Anlagen zum Ziel. Der Unterverwalter ist der Ansicht, dass die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und die Unternehmensführung betreffender (ESG) Kriterien eine langfristige Wertschöpfung ermöglicht und positive Veränderungen fördert. Zu diesem Zweck hat sich die Verwaltungsgesellschaft eine ESG-Richtlinie gegeben, die unter www.imgp.com eingesehen werden kann. Laut der ESG-Richtlinie wird jedes Wertpapier vor der Anlage einer gründlichen Beurteilung nach verschiedenen ESG-Faktoren unterzogen, die von externen Quellen bereitgestellt und gegebenenfalls durch interne Untersuchungen ergänzt werden. Der Fonds tätigt nachhaltige Anlagen, die zu ökologischen und sozialen Zielen beitragen. Es wird davon ausgegangen, dass mindestens 5% des Portfolios auf die EU-Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (die 'Taxonomie-Verordnung') ausgerichtet sind. Der Unterverwalter wählt Aktien von Unternehmen aus, die Lösungen für kritische soziale und ökologische Herausforderungen bieten, mit denen die Weltbevölkerung in den nächsten Jahrzehnten konfrontiert sein wird, und die unter bestimmte nachhaltige Anlagethemen fallen. Derzeit sind dies die folgenden: (1) sauberere Energie, (2) Umweltdienstleistungen, (3) Ressourceneffizienz, (4) nachhaltiger Verkehr, (5) Wasserwirtschaft, (6) Bildung, (7) Gesundheit, (8) Sicherheit und (9) Wohlbefinden. Um für eine Anlage in Frage zu kommen, muss mindestens die Hälfte des Unternehmensumsatzes mit Produkten und Dienstleistungen erzielt werden, die positive soziale und/oder ökologische Auswirkungen (wie nachstehend beschrieben) im Hinblick auf die nachhaltigen Anlagethemen des Fonds haben. Ausgehend von diesem Universum wendet der Unterverwalter eine selbst entwickelte Methodik zur Beurteilung der 'Wirkungsintensität' der P...