Ergebnis

Der Zugang und eventuell vorhandene Karten des Verstorbenen werden in jedem Fall gesperrt.

Mitkontoinhaber und Bevollmächtigte haben weiterhin mit ihren eigenen Zugangsdaten Kontozugang und können online Aufträge erteilen.

Besteht kein Kontozugang für einen Bevollmächtigten oder Mitkontoinhaber können unter bestimmten Voraussetzungen die Beerdigungskosten von dem Konto des Verstorbenen beglichen werden. Die Rechnungen dürfen im Vorwege noch nicht beglichen sein, da eine Einzelfallprüfung erfolgt.


Haben Sie gefunden, wonach Sie suchten?

Mit Ihrem Feedback tragen Sie dazu bei, die Suchergebnisse zu optimieren.

War das Ergebnis hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback! Mit Ihrer Antwort unterstützen Sie die Optimierung zukünftiger Suchergebnisse.