Erbengemeinschaft
Mehrere Erben bilden rechtmäßig eine Erbengemeinschaft, der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen (§§2032 ff, BGB).
Über einzelne Nachlassgegenstände kann ein Miterbe alleine nicht verfügen.
Aus diesem Grund ist ein Erbnachweis, die Identitätsfeststellung und gemeinschaftliche Weisung aller Erben erforderlich.