Wie erhalte ich ausländische Quellensteuer zurück?
Eine Erstattung ausländischer Quellensteuer ist in einigen Fällen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem quellensteuererhebenden Land besteht. Wir weisen den Anteil rückerstattungsfähiger Quellensteuer auf Ihrer Wertpapierabrechnung aus.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht bieten wir Ihnen einen besonderen Service und übernehmen für Sie das Erstattungsverfahren, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Um den Antrag auf Rückerstattung zu stellen, senden wir Ihnen zukünftig jährlich den Antrag auf die Ansässigkeitsbescheinigung. Diesen senden Sie bitte unterschrieben zurück, alles Weitere veranlassen wir für Sie.