Wann wird ein Erbnachweis erforderlich?

Bei einem Einzelkonto ohne Vollmacht oder wenn die Vollmacht widerrufen wird, ist ein Erbnachweis erforderlich. Als Erbnachweis akzeptieren wir ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein. Diese Dokumente benötigen wir im Original oder als beglaubigte Kopie - gerichtlich oder notariell - bzw. bestätigt von einer Geschäftsstelle der Commerzbank AG.

Die Eröffnung eines Testamentes erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht. Dort beantragen Sie ebenfalls einen Erbschein.

Eine General- oder Vorsorgevollmacht prüfen wir auf Wunsch auf inhaltliche Anwendbarkeit. Zur Nachlassabwicklung benötigen wir die Originalausfertigung der Vollmacht.


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