Welche Änderungen ergeben sich beim Verwahrentgelt?
-----------------------Stand ab 21.07.2022------------------------
Aufgrund des sich derzeit positiv entwickelnden Zinsniveaus haben wir das Verwahrentgelt rückwirkend zum 01.07.2022 von 0,50 % p. a. aus Kulanz und bis auf Widerruf auf 0,00 % p. a. reduziert.
Die in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt. Insbesondere folgt aus der gewährten Ermäßigung kein Rechtsanspruch auf eine dauerhafte Reduzierung des Verwahrentgeltes.
-----------------------Stand bis 20.07.2022----------------------
Die Regelungen zur Berechnung des Verwahrentgeltes richten sich nach dem Eröffnungsdatum Ihrer Kundenverbindung. Sofern Sie Ihre Kundenverbindung vor dem 17.01.2020 eröffnet haben, ergeben sich keine neuen Regelungen hinsichtlich des Verwahrentgeltes bei Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses. Ein Verwahrentgelt wird nicht erhoben.
Bei hohen Einlagen möchten wir diesbezüglich individuelle Vereinbarungen mit unseren Kunden schließen. In diesem Fall erhalten Sie ein separates Schreiben von uns.
Für Kunden, die Ihre Kundenverbindung zwischen dem 17.01.2020 bis einschließlich 13.12.2020 eingerichtet haben, gilt die Freibetragsgrenze von 250.000 Euro. Durch die Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses wird die Freigrenze ab dem genannten Wirksamkeitsdatum auf 100.000 Euro reduziert.
Sie haben Ihre Kundenverbindung zwischen dem 14.12.2020 bis einschließlich 09.05.2021 eingerichtet. Das Verwahrentgelt von 0,5 % p. a. wird auf Sichteinlagen über 100.000 Euro erhoben. Ihre Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses hat keinen Einfluss auf diese Freibetragsgrenze.
Sie haben Ihre Kundenverbindung ab dem 10.05.2021 eingerichtet. Das Verwahrentgelt von 0,5 % p. a. wird auf Sichteinlagen über 100.000 Euro bis 30.06.2021 und ab 01.07.2021 für Sichteinlagen über 50.000 Euro erhoben. Ihre Zustimmung zu Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses hat keinen Einfluss auf diese Freibetragsgrenze.
Sie haben Ihre Kundenverbindung nach dem 30.06.2021 eingerichtet. Das Verwahrentgelt von 0,5 % p. a. wird auf Sichteinlagen über 50.000 Euro erhoben. Ihre Zustimmung zu den Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses hat keinen Einfluss auf diese Freibetragsgrenze.