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ROUNDUP/Neue Niederlage für Meloni: Flüchtlinge dürfen nach Italien
Mo, 11.11.24 18:33· Quelle: dpa-AFX
ROM/TIRANA (dpa-AFX) - Es ist eine neue Niederlage für Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni: Ihre rechte Regierung ist auch im zweiten Versuch mit dem Plan gescheitert, über die Asylanträge von Mittelmeer-Flüchtlingen außerhalb der EU entscheiden zu lassen. Ein Gericht hob die Inhaftierung von sieben Migranten aus Ägypten und Bangladesch in einem Lager in Albanien auf.
Die Männer dürfen nun voraussichtlich schon an diesem Dienstag in Italien an Land gehen - ihrem ursprünglichen Ziel. Zugleich riefen die italienischen Richter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.
Die Migranten waren vergangene Woche auf der Flucht aus Afrika nach Europa nahe der Insel Lampedusa von der italienischen Marine gestoppt worden. Ein Schiff brachte sie dann am Freitag nach Albanien, damit dort von italienischen Beamten über ihre Asylanträge entschieden werden kann. In fünf Fällen wurden die Anträge bereits abgelehnt, sodass sie eigentlich zurückgeschickt werden sollten. Das wurde nun aber von der Justiz gestoppt. Unabhängig davon kommen jede Woche weiterhin Hunderte Flüchtlinge nach einer äußerst gefährlichen Fahrt übers Mittelmeer in Italien an.
Neue Lager in Albanien stehen nun die meiste Zeit leer
Das "Albanien-Modell" von Melonis Regierung mit Lagern für Migranten außerhalb der EU ist in Italien und auch darüber hinaus umstritten. Manche europäische Regierungen erwägen allerdings, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Eigentlich soll in dem Nicht-EU-Land Albanien pro Jahr über bis zu 36.000 Asylanträge entschieden werden. Auch beim jüngsten EU-Gipfel vergangene Woche in Budapest hatte Meloni dafür geworben. Für die Vorsitzende der Rechtspartei Fratelli d'Italia (Brüder Italiens) ist die Entscheidung der Richter in Rom deshalb eine schwere Schlappe.
Die zwei neuen Lager sind erst seit vergangenem Monat in Betrieb. Bislang stehen sie - abgesehen vom Personal - allerdings die meiste Zeit leer. Ein erster Versuch der Meloni-Regierung, dort über Asylverfahren im Schnellverfahren zu entscheiden, war schon Mitte Oktober gescheitert: Insgesamt 16 Männer aus Ägypten und Bangladesch durften schließlich doch weiter nach Italien. Ein Gericht in Rom hatte entschieden, dass beide Länder keine sicheren Herkunftsstaaten sind.
Europäischer Gerichtshof definiert sichere Herkunftsländer
Die rechte Regierung in Rom legte daraufhin per Dekret eine neue Liste mit 19 vermeintlich sichereren Herkunftsländern fest - darunter wieder Ägypten und Bangladesch. Der Europäische Gerichtshofs hatte allerdings Anfang Oktober entschieden, dass ein Staat nur dann als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf, wenn dort überall keine Verfolgung droht. Darauf berufen sich auch die italienischen Gerichte.
Daraus hat sich inzwischen ein heftiger Streit zwischen Regierung und Justiz entwickelt. Vize-Ministerpräsident Matteo Salvini schmähte die Richter bereits nach der ersten Niederlage als "Kommunisten". Zur abermaligen Niederlage sagte der rechte Politiker nun: "Das ist ein weiteres politisches Urteil - nicht gegen die Regierung, sondern gegen die Italiener und ihre Sicherheit." Die Regierung will den Fall nun vors oberste italienische Gericht bringen. Andere Gerichte haben aber auch schon den EuGH angerufen.
Rechnungshof prüft Kosten
Italien gehört seit vielen Jahren zu den Ländern, die von der Fluchtbewegung übers Mittelmeer besonders betroffen sind. Trotz eines deutlichen Rückgangs landeten auch dieses Jahr bislang wieder mehr als 50.000 Menschen nach teilweise lebensgefährlichen Überfahrten an der italienischen Küste. Immer wieder gibt es auch Tote.
Meloni war vor zwei Jahren mit dem Versprechen an die Regierung gekommen, die irreguläre Einwanderung massiv zu begrenzen. Die Opposition hält das "Albanien-Modell" jedoch für völlig überteuert und sieht inzwischen auch die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Justiz in Gefahr. Zudem kritisieren die Linke und Menschenrechtsgruppen die hohen Kosten - nach ihren Angaben 20.000 Euro pro Flüchtling. Inzwischen prüft auch der Rechnungshof, ob die Kosten angemessen sind./cs/DP/ngu
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