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Bundesgerichtshof entscheidet in Streit um Werbeblocker
Do, 07.11.24 05:50· Quelle: dpa-AFX
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will am Donnerstag (9.00 Uhr) seine Entscheidung zu einer Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen einen Werbeblocker auf seinen Internetseiten verkünden. Es geht dabei unter anderem um die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulässig umgearbeitet und dadurch das Urheberrecht des Verlags verletzt wird. (Az. I ZR 131/23)
Es ist nicht das erste Mal, dass Axel Springer juristisch gegen den Werbeblocker Adblock Plus vorgeht und mit seiner Klage am höchsten deutschen Zivilgericht landet. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 unterlegen. Der BGH sah in dem Angebot der Kölner Firma Eyeo keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Beim zweiten Anlauf stützt sich Springer nun auf das Urheberrecht.
In der mündlichen Verhandlung im Juli hatten die BGH-Richter angekündigt, zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einem ähnlichen Fall abwarten zu wollen. Dort ging es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht - sogenannte "Cheat-Software". Der Luxemburger Senat entschied im Oktober, dass diese Software nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht verstoße, solange sie nur vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere./jml/DP/jha
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