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Scholz: Ukraine-Hilfe nicht gegen Soziales ausspielen
Mi, 06.11.24 22:39· Quelle: dpa-AFX
BERLIN (dpa-AFX) - Kanzler Olaf Scholz hat davor gewarnt, im Haushaltsstreit weitere Hilfe für die von Russland angegriffene Ukraine gegen soziale Themen auszuspielen. "Ich bin nicht bereit, unsere Unterstützung für die Ukraine und Investitionen in unsere Verteidigung zulasten des sozialen Zusammenhalts zu finanzieren - zulasten von Rente, Gesundheit oder Pflege", sagte der SPD-Politiker bei seiner Erklärung zur Bitte an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Finanzminister Christian Lindner (FDP) zu entlassen. "Beides muss sein: Sicherheit und Zusammenhalt", ergänzte Scholz.
Deshalb werde er die Bürger "auch nicht vor die Wahl stellen: Entweder wir investieren genug in unsere Sicherheit, oder wir investieren in gute Arbeitsplätze, in eine moderne Wirtschaft und eine funktionierende Infrastruktur", kündigte der Kanzler an und sagte: "Dieses "Entweder oder" ist Gift. Entweder Sicherheit oder Zusammenhalt, entweder die Ukraine unterstützen oder in Deutschlands Zukunft investieren." Scholz warnte: "Diesen Gegensatz aufzumachen, ist falsch und gefährlich. Das ist Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer Demokratie."
Scholz: Wenn Notsituation vorliegt, ist Handeln Pflicht
Vor allem sei ein solches Vorgehen vollkommen unnötig, sagte der Kanzler weiter. "Denn Deutschland ist ein starkes Land. Unter allen großen, wirtschaftsstarken Demokratien haben wir mit weitem Abstand die geringste Verschuldung." Es gebe Lösungen, wie Deutschland sein Gemeinwesen und seine Aufgaben solide finanzieren könne und für einen Haushalt, der innere, äußere und soziale Sicherheit gleichzeitig stärke.
Scholz brachte erneut ein von Lindner strikt abgelehntes Aussetzen der Schuldenbremse in einer Notsituation ins Gespräch. "Der russische Angriffskrieg, der nun schon im dritten Jahr tobt, sowie alle seine Folgen, sind eine solche Notsituation", sagte der Kanzler und ergänzte: "Wenn eine Notsituation vorliegt, dann aber hat die Bundesregierung nicht nur das Recht zu handeln. Dann ist Handeln Pflicht."/bk/DP/he
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