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EQS-Adhoc: The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen (deutsch)
Sa, 19.10.24 15:58· Quelle: dpa-AFX
The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen
^ EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen 19.10.2024 / 15:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. The Grounds: Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3H3FH2) beschließen Wahl eines gemeinsamen Vertreters und Anpassungen zur Endfälligkeit und Zinszahlungen Berlin, 19. Oktober 2024 - Die Anleihegläubiger der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) haben in einer Abstimmung ohne Versammlung nach noch vorläufigen Ergebnissen mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % und dem erforderlichen Quorum von 50 % entsprechend dem modifizierten Vorschlag (siehe Ad hoc-Mitteilung vom 15. Oktober 2024) für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, Anpassungen zur Endfälligkeit und modifizierten Regelungen zur Verzinsung der Unternehmensanleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) gestimmt. Folgende Anpassungen der Anleihebedingungen wurden im Wesentlichen beschlossen: * Änderung in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen ab dem 18. August 2024 mit Verzinsung zu 6% während einer eventuellen Laufzeitverlängerung um 2 Jahre, entsprechende Änderung von § 2 und § 3 der Anleihebedingungen * Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN Kontakt: The Grounds Real Estate Development AG Jacopo Mingazzini, Vorstand Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin T. +49 (0) 30 2021 6866 F. +49 (0) 30 2021 6849 E-Mail: info@tgd.ag Web: www.thegroundsag.com * Ende der Ad Hoc-Mitteilung - Ende der Insiderinformation --------------------------------------------------------------------------- 19.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: The Grounds Real Estate Development AG Charlottenstraße 79-80 10117 Berlin Deutschland Telefon: 030 2021 6866 Fax: 030 2021 6489 E-Mail: info@tgd.ag Internet: www.thegroundsag.com ISIN: DE000A2GSVV5, DE000A3H3FH2, WKN: A2GSVV, A3H3FH, Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2011885 Ende der Mitteilung EQS News-Service --------------------------------------------------------------------------- 2011885 19.10.2024 CET/CEST °
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