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Hausärzte verteidigen telefonische Krankschreibung
Fr, 13.09.24 13:36· Quelle: dpa-AFX
BERLIN (dpa-AFX) - Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat das Eintreten von Finanzminister Christian Lindner (FDP) für ein Ende der telefonischen Krankschreibung kritisiert. Man könne die Aussagen nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende Markus Beier der Deutschen Presse-Agentur. Die Einführung der Regelung sei medizinisch und versorgungspolitisch eine absolut richtige und sinnvolle Entscheidung gewesen. Unterstellungen, dass sich Menschen damit einen schlanken Fuß machten, könne man aus der täglichen Arbeit nicht bestätigen.
Lindner hatte am Donnerstag bei einer Veranstaltung in Berlin gesagt: "Man wird für die Krankmeldung zukünftig wieder zum Arzt gehen müssen und das nicht einfach nur telefonisch erledigen können." Er wolle niemandem vorwerfen, die Regelung auszunutzen. Es gebe aber leider "eine Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieabbau gedacht war".
Verbandschef Beier warnte dagegen vor der Gefährdung einer Regelung, "die unsere Praxen wie auch unsere Patientinnen und Patienten gerade in den extremen Infektmonaten entlastet und eine der wenigen politischen Maßnahmen ist, die aktuell wirklich Bürokratie reduziert." Es sei bekannt, dass sich die gestiegene Zahl der Krankschreibungen in großen Teilen auf die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückführen lasse. Dadurch würden nun auch Krankschreibungen erfasst, die die Kassen früher nie erreicht hätten.
Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war in der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken eine dauerhafte Regelung. Patientinnen und Patienten können sich dann telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöhten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart./sam/DP/ngu
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