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ROUNDUP/Verfahren wegen Schulden: Erste Schritte der EU-Kommission erwartet
Mi, 19.06.24 07:20· Quelle: dpa-AFX
BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission dürfte an diesem Mittwoch erste Schritte für neue Strafverfahren gegen Frankreich, Italien und weitere EU-Staaten wegen zu hoher Neuverschuldung unternehmen. Wie aus ihrer Mitte Mai veröffentlichten Frühjahrsprognose hervorgeht, rechnet die Brüsseler Behörde damit, dass mehrere EU-Länder in diesem Jahr ihre selbst auferlegten Regeln für Haushaltsdefizite und Staatsschulden brechen werden.
Wer die Obergrenzen übertritt, riskiert ein Strafverfahren. Diese sogenannten Defizitverfahren waren wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine zuletzt ausgesetzt. Wird ein Verfahren eingeleitet, muss ein Land Maßnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen.
Auch Deutschland verstieß schon gegen Defizitgrenze
Die EU-Schuldenregeln wurden jüngst nach jahrelanger Debatte reformiert. Grundsätzlich gilt weiterhin, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit - also die vor allem durch Kredite zu deckende Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Haushalts - unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden.
An der Regel gibt es allerdings auch immer wieder Kritik. Während der Finanzkrise in den 2000er Jahren verstießen rund 20 Staaten gegen sie, auch Deutschland hielt sich nicht immer an die Vorgaben. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
Im laufenden Jahr wird die Defizitgrenze der Kommissionsprognose zufolge von Frankreich (-5,3) und Italien (-4,4) gebrochen. Auch Österreich, Belgien, Finnland, Estland, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei haben demnach ein den Regeln zufolge zu hohes Defizit. Spanien liegt genau bei drei Prozent.
Einleiten des Verfahrens zum Teil politische Entscheidung
Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Land gemeinsam mit der für die Aufsicht zuständigen EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn ein Land sich zu wachstumsfördernden Reformen und Investitionen verpflichtet, kann der Plan auf sieben Jahre ausgeweitet werden. Auch kann die EU-Kommission übergangsweise bei der Berechnung der Anpassungsanstrengungen den Anstieg der Zinszahlungen berücksichtigen.
Gegen welches Land ein Defizitverfahren eingeleitet wird, ist teils auch eine politische Entscheidung. So wurden in der Vergangenheit beispielsweise Frankreich und Deutschland, die Motoren der Staatengemeinschaft, teils zunächst geschont - zulasten der Glaubwürdigkeit des Regelwerks.
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber bat die EU-Kommission, die Regeln des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakts gewissenhaft anzuwenden: "Auch wenn dies politisch schwierig sein mag und bei einigen Mitgliedstaaten auf Widerstand stoßen könnte", schrieb Ferber vergangene Woche in einem Brief an EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni. Es wäre äußerst bedauerlich, wenn das Vertrauen in die reformierten Regeln untergraben würde, so Ferber./rdz/DP/zb
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