Coreo AG plant ordentliche Kapitalherabsetzung
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EQS-Ad-hoc: Coreo AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Coreo AG plant ordentliche Kapitalherabsetzung
13.06.2024 / 14:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Coreo AG haben entschieden, im Rahmen
der ordentlichen Hauptversammlung am 26.07.2024, die Aktionäre über eine
ordentliche Kapitalherabsetzung in Kombination mit einer Zusammenlegung der
bestehenden Stückaktien im Verhältnis 10:1 entscheiden zu lassen.
Ziel der Herabsetzung des Grundkapitals nach § 222 ff. AktG ist es,
aufgelaufene Verluste zu decken.
Durch die Kapitalherabsetzung wird zudem erreicht, dass der Kurs der Aktie
der Gesellschaft wieder deutlich über EUR 1,00 notiert und dadurch die
Flexibilität der Coreo AG für künftige Kapitalmaßnahmen erhöht wird, was
derzeit wegen des Verbots der unter-pari-Emission, d.h. des Verbots Aktien
für unter EUR 1,00 je Aktien auszugeben, nicht möglich ist.
Kontakt:
Coreo AG
Investor Relations
Bleichstraße 64
D-60313 Frankfurt a. M.
ir@coreo.de
T: +49 (0) 69-21 93 96-0
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Coreo AG
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60313 Frankfurt am Main
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Fax: +49 69 2193 96-150
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