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Verbände sehen wachsende Klimalücke im Gebäudesektor
Mo, 15.04.24 13:15· Quelle: dpa-AFX
BERLIN (dpa-AFX) - Eine Verbände-Allianz sieht eine zunehmende Klimaschutzlücke im Gebäudesektor. Die Bundesregierung müsse gegensteuern, um Klimaziele 2030 und 2045 einhalten zu können, teilten die Verbände am Montag mit - darunter der Naturschutzbund Deutschland, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Deutsche Umwelthilfe. Sie forderten eine Sanierungsoffensive, verbunden mit einem beschleunigten Ausbau erneuerbarer Wärmeversorgung.
Im Auftrag der Verbände erstellte das Forschungsinstitut für Wärmeschutz München ein Gutachten. Das Ergebnis: Ein Weiter-So im Gebäudesektor führe bis 2030 insgesamt zu einer Mehremissionsmenge von 84 Millionen Tonnen sogenannter CO2-Äquivalente. 2023 hatte neben dem Verkehrssektor auch der Gebäudesektor gesetzliche CO2-Vorgaben verfehlt, wenn auch knapp.
Um die Lücke zu schließen, müssten bis 2030 zusätzlich 3 Millionen Wohnungen saniert und knapp 3 Millionen Wärmepumpen eingebaut werden, hieß es. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichten nicht aus, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Umwelthilfe. Thomas Engelke, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte, Ein- und Zweifamilienhäuser spielten eine Schlüsselrolle. Finanzielle Mittel zur Sanierung müssten erhöht werden.
Eine Folge des umstrittenen Heizungsgesetzes und des zähen politischen Ringens war der laut Gutachten "unvorhergesehen" zahlreiche Einbau neuer Gasthermen im vergangenen Jahr. Diese Heizungen würden noch für Jahrzehnte CO2 produzieren, bis 2045, so Studienautor Andreas Holm. Deutschland will bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe in Heizungen spätestens ab 2045 nicht mehr genutzt werden dürfen.
Im vergangenen Jahr war nach erbitterten Streitigkeiten in der Ampel eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes beschlossen worden. Es sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Regelungen greifen aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es aber Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung./hoe/DP/jha
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