LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der EuGH entscheidet an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob allein auf Grundlage einer automatischen Bewertung der Schufa über die Kreditwürdigkeit von Kunden entschieden werden kann. Hintergrund ist der Fall einer Deutschen, die sich ungerecht beurteilt sieht.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung verbietet es eigentlich, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Eine Maschine soll also nicht über einen Menschen entscheiden.
Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger fragen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa liefert dann eine Einschätzung, den sogenannten Score-Wert. Der soll zeigen, wie gut der Betreffende seine Zahlungsverpflichtung erfüllt.
Die Schufa stellt sich auf den Standpunkt, dass sie selbst keine Entscheidungen treffe. Ob der Score maßgeblich sei, könnten letztlich nur die Unternehmen selbst beantworten, so die Schufa.
Der Generalanwalt am EuGH sah dagegen bereits in der automatisierten Erstellung des Scores eine solch verbotene automatische Entscheidung. Er plädierte in seinen Schlussanträgen im Frühjahr dafür, dass der Schufa-Score nicht maßgeblich sein dürfe, wenn Unternehmen über Vertragsbeziehungen entscheiden. Die Richter müssen diesem Gutachten nicht folgen, tun es aber oft.
Am gleichen Tag entscheiden die Luxemburger Richter auch über einen weiteren Fall im Zusammenhang mit der Schufa. Dabei geht es um die Frage, ob private Wirtschaftsauskunfteien Daten - etwa zu Verbraucherinsolvenzen - aus Registern der Insolvenzgerichte verwerten und noch länger speichern dürfen als die Gerichte. Der Generalanwalt hatte sich im März auch dazu sehr kritisch geäußert. Anschließend hatte die Schufa die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt./rew/DP/ngu