Wie kann ein Konto eines Verstorbenen aufgelöst werden?
Mitkontoinhaber und Bevollmächtigte können die Löschung des Kontos eines Verstorbenen veranlassen. Zur Löschung eines Einzelkontos ohne Vollmacht benötigen wir zunächst einen Erbnachweis und Identitätsfeststellungen der Erben.
Die Löschung eines Girokontos und/oder Tagesgeld PLUS-Kontos veranlassen Sie formlos mit einem schriftlichen Auftrag.
Besteht zusätzlich ein Depot und Sie möchten die Wertpapiere übertragen, beauftragen Sie die Löschung bitte mit dem Formular "Depotübertrag" im Original per Post.
Wünschen Sie den Verkauf der Wertpapiere, nutzen Sie das Formular "Verkaufsauftrag für Wertpapiere".