Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge stellen Sie anfallende Dividenden, Zinseinnahmen, Ertragsausschüttungen und Veräußerungsgewinne vom automatischen Steuerabzug frei.
Ledige haben eine Freibetragsgrenze, den sogenannten Sparer-Pauschbetrag, von 1.000 Euro.
Zusammenveranlagten Ehepartnern/Lebenspartnern steht bei Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrages ein Höchstbetrag von 2.000 Euro zu. Im Jahr der Heirat können Sie bereits für das gesamte Kalenderjahr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Bei Scheidung informieren Sie uns bitte, damit wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres befristen.
Sie können Ihren Sparer-Pauschbetrag auf verschiedene Kreditinstitute verteilen. Die gesamte Höhe aller gestellten Freistellungsaufträge ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt.