Bei Depotüberträgen ohne Gläubigerwechsel handelt es sich um Überträge zwischen 2 Einzeldepots eines Depotinhabers oder 2 Gemeinschaftsdepots mit identischen Depotinhabern. Diese Depotüberträge werden steuerneutral behandelt. Die Anschaffungsdaten werden - sofern vorhanden - übertragen.
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