Nachweispflicht bei Bareinzahlungen: Was muss ich beachten?

Seit dem 09.08.2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Einzahlungen, die mindestens 10.000,00 EUR betragen, sowohl für Transaktionen an der Kasse, z. B. bei Einzahlungen in Euro, Geldwechselgeschäften oder Sorten- und Edelmetallankäufen, als auch am Geldautomaten einen Herkunftsnachweis. Bei Einzahlungen am Bankautomaten müssen Sie uns zeitnah einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis liefern.

Wir werden Ihnen eine Aufforderung zur Einreichung eines Herkunftsnachweises einige Tage nach der Einzahlung per Post senden. Gerne senden Sie uns Nachweise unter Nennung des Betreffes "Bargeldeinzahlung größer 10.000 EUR" per E-Mail an bareinzahlung@comdirect.de.

Aussagekräftige Belege nach Auskunft der BaFin
● Aktueller Kontoauszug des Kundenkontos bei einer anderen Bank.
● Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse.
● Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
● Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto-, Waren- oder Edelmetallverkauf, Verkauf von Dienstleistungen).
● Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise.
● Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Hinweis: Die Auflistung der Belege ist nicht abschließend. In Einzelfällen ist zu prüfen, ob ein vorgelegter Nachweis ausreichend ist und die Herkunft plausibel dargelegt werden kann.


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