Halten Sie Ihre
persönlichen Angaben
aktuell

Halten Sie Ihre
persönlichen Angaben
aktuell

Ihre Anlage soll zu Ihnen passen

Als cominvest Kunden bitten wir Sie regelmäßig, Ihre Angaben zu Ihren Anlagezielen und Ihrer persönlichen Situation zu prüfen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Zudem ist es auch in Ihrem Interesse, dass Ihre Daten auf dem neuesten Stand sind:
 
  • Ihre Angaben sind die Basis für eine Anlagestrategie, die genau auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist
  • Bei Änderungen Ihrer Angaben empfehlen wir Ihnen ggf. eine neue Anlagestrategie
  • So ist sichergestellt, dass Ihre Anlage immer zu Ihnen passt

Die Prüfung Ihrer Daten ist schnell erledigt

Selbstverständlich können Sie Ihre persönlichen Angaben jederzeit in Ihrem Persönlichen Bereich aktualisieren. Andernfalls erinnern wir Sie regelmäßig an die Prüfung Ihrer Daten – mit einer kurzen Nachricht nach dem Login, per PostBox und ggf. per E-Mail und Brief.

Wichtig: Bitte prüfen Sie Ihre Daten mindestens 1 Mal jährlich.

Das geht ganz einfach und benötigt nicht viel Zeit:

    • Klicken Sie auf „Jetzt prüfen“ und loggen Sie sich in Ihren Persönlichen Bereich ein
    • Es erscheint eine Zusammenfassung Ihrer Daten – klicken Sie hier auf „Daten bearbeiten“
    • Sie werden Schritt für Schritt durch die Fragen geführt, die Sie bereits von der Eröffnung Ihres cominvest Depots kennen
    • Ihre bisherigen Angaben sind hinterlegt: Prüfen Sie diese und nehmen Sie – wenn nötig – Änderungen vor
    • Eventuell ist es erforderlich, dass wir noch 3 zusätzliche Angaben von Ihnen benötigen
    • Schließen Sie die Prüfung Ihrer Daten mit einem Klick auf „Bestätigen“ ab
    • Fertig!


    Sie möchten unterjährig eine Angabe ändern? Sie haben stets die Möglichkeit, im „Anlageüberblick“ den Reiter „persönliche Angaben“ und dann „Bearbeiten“ auszuwählen, um Änderungen vorzunehmen.

Wissenswertes zur Prüfung Ihrer cominvest Daten

Als Anbieter von Leistungen in den Bereichen Anlageberatung und Vermögensverwaltung ist comdirect an die rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II) gebunden. Diese Richtlinie legt unter anderem fest, dass eine Anlageempfehlung erst nach umfassender Prüfung der Verhältnisse des Kunden erfolgen darf und zum Kunden passen muss. Das ist die sogenannte Geeignetheitsprüfung, die wir zusammen mit Ihnen beim Start Ihrer cominvest Anlage durchgeführt haben.

In Deutschland gelten die neuen Regeln seit Januar 2018 für alle Banken. Die darin enthaltenen Vorgaben hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) jetzt noch einmal konkretisiert. Demnach sind alle Anlageberater und Vermögensverwalter verpflichtet, die Angaben der Kunden auch regelmäßig zu überprüfen und zu gewährleisten, dass diese nicht veraltet, unvollständig oder unzutreffend sind.

Die EU-Vorgaben haben vor allem das Ziel, Sie als Verbraucher zu schützen. Denn nur wenn Ihre Angaben aktuell, vollständig und richtig sind, können wir für Sie eine Anlagestrategie finden, die zu Ihren Bedürfnissen passt.
Das muss nicht zwangsläufig der Fall sein und ist davon abhängig, welche Angaben Sie wie aktualisieren. Ein Beispiel für Sie: Sollte sich Ihre Einkommenssituation im Laufe des letzten Jahres verändert und sich Ihre Risikobereitschaft verringert haben, müssten wir das bei unserer Strategieempfehlung berücksichtigen. In diesem Fall wäre es möglich, dass wir Ihnen eine risikoärmere Anlagestrategie und eine veränderte Portfolio-Struktur vorschlagen.
Wenn Sie die Angaben zu Ihrer Anlage dauerhaft nicht prüfen, können Sie die cominvest Leistungen nicht länger nutzen. Konkret bedeutet das: Wir müssten dann von unserem Teilkündigungsrecht Gebrauch machen und Ihr cominvest Depot in ein comdirect Standard-Depot umwandeln. Dann würden Sie sich wieder allein um Ihr Vermögen kümmern.