Marktmissbrauchsverordnung –
zum Schutz der Anleger
Die Marktmissbrauchsverordnung definiert EU-weit verbindlich und einheitlich verbotenes Handeln und grenzt es von legalem Handeln ab. Sie verbietet Insidergeschäfte, die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulationen.
Die Regelungen schützen Anleger und betreffen den Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten, Waren-Spot-Kontrakten (wenn diese vom Kurs oder Wert eines Finanzinstruments abhängen oder Auswirkungen auf diesen haben) sowie am inländischen Markt gehandelte Waren und ausländische Zahlungsmittel.
Was sind Insidergeschäfte?
Als Insidergeschäfte werden an der Börse Käufe und Verkäufe von Wertpapieren bezeichnet, die aufgrund vertraulicher Informationen, die in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind, getätigt werden.
Dazu gehört aufgrund von Insiderinformationen
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das Platzieren, Ändern oder Stornieren eines Handelsauftrages
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Empfehlungen auszusprechen
sowie die Weitergabe dieser Insiderinformationen.
Was versteht man unter Marktmanipulation?
Der Begriff Marktmanipulation bezieht sich auf an der Börse gehandelte Wertpapiere und Waren. Mit unterschiedlichen illegalen Maßnahmen versuchen Händler die Kursbildung zu ihrem Vorteil zu beeinflussen. Dazu gehören:
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Alle Handlungen, die falsche Signale hinsichtlich des Angebots, der Nachfrage oder des Preises eines Finanzinstruments geben.
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Das Verbreiten von Informationen, die falsche oder irreführende Signale hinsichtlich des Angebots oder des Kurses eines Finanzinstrumentes geben oder künstliches das Kursniveau beeinflussen.
Wer eine Marktmanipulation begeht, handelt ordnungswidrig oder macht sich sogar strafbar. Folgendes Beispiel aus der Praxis ist an dieser Stelle besonders erwähnenswert: Wash Trades oder auch „In-sich-Geschäfte“.
Diese Art von Geschäften tritt häufig auf, wenn eine Person ein Papier verkauft, um beispielweise steuerliche Verluste zu realisieren. Weil das Papier aber langfristig gehalten werden soll, wird es sofort wieder gekauft. Abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Liquidität des Marktes kann es jedoch passieren, dass die Person mit sich selbst handelt, also genau die Papiere einkauft, die sie auf der anderen Seite verkaufen möchte.
Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers deshalb ein Problem, weil dadurch eine Liquidität am Markt suggeriert wird, die faktisch nicht da ist. Wash Trades werden deshalb von diesem als Marktmanipulation angesehen.
Alle Details und die Kontaktdaten der Hinweisstelle der BaFin finden Sie unter folgendem Link auf der Website der BaFin.